Aktuelles
Online-Voting
In diesem Jahr wird die Miss Sterngartl/Gusental bei uns in Vorderweißenbach im Rahmen des...
"Von der Ellbogentechnik zum Fingerspitzengefühl"
Am 22.4.2012 fand die Matinee "Von der Ellbogentechnik zum Fingerspitzengefühl"...
Vorderweißenbach: "Schmankerlrunde" offiziell eröffnet
Offiziell eröffnet wurde am Sonntag die neue "Schmankerlrunde" in Vorderweißenbach. Der...
Spielplatzrenovierung
Am 13. April 2012 wurden mit Hilfe von Freiwilligen aus unserer Marktgemeinde und der Firma Penz...
Stellenangebote
zu Stellenangebot Klärwärter, Reinhalteverband: Bewerbungsbogen Stellenangebot: Die OÖ...
Jedes Kind braucht einen eigenen Reisepass
Eintragungen von Kindern im Reisepass der Eltern sind ab Juni 2012 nicht mehr gültig – jedes Kind...
Jugendtaxigutscheine - für dich!
Bei der Gemeinderatssitzung am 15.04.2010 wurde die Einführung des Jugendtaxis in der Marktgemeinde Vorderweißenbach beschlossen.
Mit Unterstützung des Landes Oberösterreich, Marktgemeinde Vorderweißenbach, Vorderweißenbacher Wirtschaft und Tourismusverband Vorderweißenbach wird diese Aktion finanziert!
Es ist nicht Ziel, den Jugendlichen durch die Förderung des Jugendtaxis mehr Geld für Alkoholkonsum zukommen zu lassen. Mit dem Jugendtaxi wird eine Möglichkeit geboten, dass Jugendliche sicher im Straßenverkehr unterwegs sind. Letztlich liegt jedoch die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten!
- Die Förderung und Ausgabe wird über die Marktgemeinde abgewickelt.
- Bezugsberechtigt sind Jugendliche im Alter von 15 Jahren (1.1.1996) bis 19 Jahren (31.12.1992).
- Der Selbstbehalt des 50 € - Gutscheinblockes beträgt € 15.-.
- Beauftragt zur Personenbeförderung im Rahmen des Jugendtaximodells wurde Stefan Liedl, Hinterweißenbach 10, 4191 Vorderweißenbach
- Das Taxiunternehmen verpflichtet sich zur Erfüllung von Fahraufträgen zu folgenden Zeiten:
Freitag und Samstag, sowie Wochentage vor gesetzlichen Feiertagen und Doppelfeiertagen (Pfingsten, Ostern, usw.) jeweils von 18:00 Uhr bis 03:00 Uhr des nächsten Tages. - Es gibt keine geografische Einschränkung des Gültigkeitsbereiches für das Jugendtaxi
- Der Taxilenker muss bei Kenntnis des Zielortes und der bis dorthin anfallenden Kilometer den Fahrgästen vor Antritt der Fahrt den Fahrpreis nennen.
- Mindestanzahl der zu fördernden Jugendlichen sind 3 Personen (nur in extremen Ausnahmefällen auch einzeln)
- Der Taxilenker kassiert den Fahrpreis bar und/oder mittels Gutschein zu je € 2.- und € 3.- der Marktgemeinde Vorderweißenbach.
- Das Taxiunternehmen kontrolliert die Gutscheine auf die Echt- und Richtigkeit!
- Es gibt keine <//u><//u> Barablöse an Gutscheinen durch das Taxiunternehmen.
- Es dürfen keine Gutscheine weitergegeben und verkauft werden!
- Während der Beförderung darf kein <//u><//u>Alkohol konsumiert werden bzw. durch das Beförderungsunternehmen an Jugendliche verkauft werden!
- Bei Verstoß gegen diese Richtlinien obliegt es der Marktgemeinde, Konsequenzen daraus zu ziehen!


















