GEBÜHRENBREMSE

In der Gemeinderatssitzung am 20.06.2024 wurde die Verwendung des einmaligen Zweckzuschusses gem. der Richtlinie der Oö. Landesregierung zum Gebührenbremse-Gesetz beschlossen.

Die Marktgemeinde Vorderweißenbach hat für diesen Zweck einen Zuschuss in Höhe von € 45.239,00 erhalten. Der Zuschuss wird für den Betrieb der Abfallbeseitigung verwendet. Laut derzeitigem Stand werden 823 „Abfallgrundgebühren Müll“ vorgeschrieben. Die Förderung für den einzelnen Gebührenpflichtigen beläuft sich daher auf € 54,97 und wird bei der Augustvorschreibung als Gutschrift berücksichtigt.

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