GEBÜHRENBREMSE

Der Bund stellt den Gemeinden im Jahr 2024 finanzielle Mittel für eine Gebührenbremse zur Verfügung. Dieser Zuschuss errechnet sich nach den Hauptwohnsitzen wonach die Marktgemeinde Vorderweißenbach für diesen Zweck € 45.239,00  erhalten hat.

In der Gemeinderatssitzung vom 20.06.2024 wurde der Beschluss gefasst, dass dieser Betrag auf alle Haushalte aufgeteilt wird, denen eine „Abfallgrundgebühr Müll“ vorgeschrieben wurde und mindestens ein Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Die Förderung für den einzelnen Gebührenpflichtigen beläuft sich daher auf € 55,44 und wird bei der Augustvorschreibung als Gutschrift berücksichtigt.